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 häufig gestellte Fragen:


Wer darf wann die Angelei ausüben?


Kinder unter 10 Jahren....

....dürfen auf den Erlaubnisschein eines Anglers angeln, wenn dieser mindestens 18 Jahre alt ist. Dabei dürfen die Kinder die Vorgänge selber tun, die sie dem Alter entsprechend beherrschen können.
dazu zählt:

  • das halten der Angelrute

  • beködern des Hakens

  • Keschern eines Fisches mit Hilfe eines Unterfangkeschers


Nicht durchführen dürfen die Jungangler tierschutzrechtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel:

  • messen eines Fisches der ein Mindestmaß erreichen muss

  • betäuben eines Fisches

  • töten eines Fisches


Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahre ....

....dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie einen gültigen Jugendfischereischein besitzen, der auf Ihren Namen ausgestellt ist. Dieser erlaubt das Angeln nur in Begleitung einer Person, die erfolgreich die Fischereiprüfung abgelegt hat und am Wasser nachweisen kann.


Jugendliche die das 13. Lebensjahr....

....vollendet und die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben unterliegen keinerlei Beschränkung, wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.


Jugendliche die das 16. Lebensjahr....

....vollendet haben dürfen ohne bestandene Fischereiprüfung nicht mehr fischen.


 

Wann kann die Prüfung abgelegt werden?


wenn der Prüfling am Tag der Prüfung 13 Jahre alt ist.


Zeichnung Artemienanlage
07. März 2015
Besichtigung der Fischzuchtanlage vom Ruhrverband.
Treffen pünktlich um 9 Uhr am Vereinslokal.